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   ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02   

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https://dejure.org/2004,8523
ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02 (https://dejure.org/2004,8523)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02 (https://dejure.org/2004,8523)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24. November 2004 - 1 Ca 1603/02 (https://dejure.org/2004,8523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche einer Arbeitnehmers auf Geldentschädigung und Schmerzensgeld wegen erlittener immaterieller Schäden aufgrund wiederholter Mobbing-Handlungen; Haftung und Pflicht zum Tätigwerden eines Arbeitgebers und deren gesetzlicher Vertreter bei vorgetragenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02
    Danach muss immer, jedenfalls für die juristische Sichtweise, ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang zwischen den einzelnen Handlungen im gerade beschriebenen Sinne bestehen, wobei es dann keiner Mindestlaufzeit der Handlungen oder einer Handlungsfrequenz bedarf, wenn die Wirkung der Einzelhandlung fortdauert (siehe zum Mobbingbegriff auch Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen vom 15.02.2001, LAGE Nr. 3 zu Art. 2 GG, Persönlichkeitsrecht; und LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 (ZIP 2001, 2298).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02
    Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemein-nen Persönlichkeitsrechts wird aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hergeleitet [Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 2000, 2187; Bundesgerichtshof (BGH) in 1996, 984].
  • LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01

    Schadensersatzansprüche bei Mobbing

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02
    Der Arbeitnehmer trägt auch am Arbeitsplatz das mit der gesellschaftlichen Interaktion verbundene "kommunikative" Risiko (vgl. dazu LAG Thüringen, Urteil vom 10.06.2004, Aktenzeichen 1 Sa 148/01, ArbuR 2004, 473 - 474).
  • LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02
    Das Verschulden des Arbeitgebers bzw. des für ihn Handelnden muss sich nicht nur auf die einzelne "Tathandlung", sondern auch auf die Erkrankung beziehen (vgl. dazu LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, Aktenzeichen 16 Sa 2280/03).
  • LAG Hamm, 11.02.2008 - 8 Sa 188/08

    Schadensersatz; Mobbing; "Rudelmobbing"; Beteiligung mehrerer Schädiger;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.11.2005 - 1 Ca 1603/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05

    Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.11.2005 - 1 Ca 1603/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils - 1 Ca 1603/02 ArbG Gelsenkirchen - die Beklagte zu verurteilen, .

  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/0
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.11.2005 - 1 Ca 1603/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils - 1 Ca 1603/02 ArbG Gelsenkirchen - die Beklagte zu verurteilen,.

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